Originalbezeichnung: Schleifscheiben RL K150+ 50 Stück
3M™ Cubitron™ II Gitternetz Schleifscheibe
Die 3M™ Cubitron™ II Gitternetz Schleifscheibe bietet hohen Abtrag und eine lange Lebensdauer. Dank der speziellen Struktur ermöglicht sie eine herausragende Staubabsaugung. Mit einem 2-fachen Abtrag und der 2-fachen Standzeit im Vergleich zu anderen führenden Netzschleifmitteln überzeugt sie in der Anwendung.
Entwickelt, um Absaugeinheiten ihre beste Leistung zu ermöglichen, hinterlässt sie nahezu keinen Staub auf der Arbeitsfläche oder in der Umgebung. Bei der Staubabsaugung müssen keine Kompromisse eingegangen werden.
In Kombination mit einem empfohlenen Schleif- und Staubabsaugsystem entsteht das ideale Absaugsystem für Ihre Werkstatt.
Die schnell abtragenden und langlebigen Gitternetz Schleifscheiben verfügen über ein netzförmiges Trägermaterial und scharfe 3M™ Cubitron™ II Schleifkörner, die zusammen den bestmöglichen Abtrag gewährleisten, ohne die Staubabsaugung zu beeinträchtigen.
Die Scheiben sind mit handelsüblichen Staubabsaugsystemen, tragbaren Absaugeinheiten, zentralen Saugsystemen sowie Schleifmaschinen mit Absaugbeuteln kompatibel.
Mit diesen Schleifscheiben erledigen Sie Autoreparaturen von der Abtragung bis zur Lackvorbereitung deutlich schneller als mit herkömmlichen Schleifstreifen.
Der 3M™ Hookit™ Klettverschluss erleichtert die Anbringung neuer Streifen und die Aufbewahrung bereits verwendeter Scheiben.
Das Mittelloch in den 150-mm-Scheiben ermöglicht eine bequeme Aufbewahrung bei teilweisem Gebrauch.
Erhältlich in Körnungen von 80+ bis 320+ und in den gängigsten Scheibengrößen, sind diese Scheiben mit vorhandenen Absauganlagen für Schleifmaschinen kompatibel. Zudem enthalten die Rollen Perforationen für ein komfortables Abreißen.
Hersteller Nr.: 3M 31681
EAN: 4054596895171
| Technische Daten | |
|---|---|
| Ausführung | Schleifrolle Schleifscheibe |
| Durchmesser | 75 mm |
| Lochung | Gitternetz-Schleifmittel |
| wasserfest | Nein |
| Klettverschluss | Ja |
| Körnung | K150 |
| Reihe | Cubitron II |