Originalbezeichnung: Motorreiniger 400 ml Liqui Moly
Der Motorreiniger von Liqui Moly ist die ideale Lösung, um Motorräume strahlend sauber zu halten. Dieser Kaltreiniger entfernt effektiv öl- und fetthaltige Verschmutzungen, Teer und Bremsabrieb, sodass Ihr Motorrad immer in einem Top-Zustand erscheint. Mit seiner hohen Wasch- und Reinigungswirkung sorgt der Motorreiniger dafür, dass selbst hartnäckige Rückstände nach einer kurzen Einwirkzeit mühelos beseitigt werden. Darüber hinaus ist er frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen und schont somit die Umwelt. Der Inhalt von 400 ml in der praktischen Spraydose gewährleistet eine einfache und präzise Anwendung. Nutzen Sie den Motorreiniger zur regelmäßigen Pflege Ihres Motorrads, um die Langlebigkeit und Sauberkeit Ihres Fahrzeugs sicherzustellen.
Hersteller Nr.: Liqui Moly 3326
EAN: 4100420033261
H319-Verursacht schwere Augenreizung. H315-Verursacht Hautreizungen. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411-
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222-Extrem entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei
Erwärmung bersten.
P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211-Nicht
gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261-
Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P271-Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280-Schutzhandschuhe /
Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
P405-Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung
(EG) 1907/2006 (< 0,1 %).
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG)
1907/2006 (< 0,1 %).